Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschnitt 1. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen zur Anmietung eines Landhauses von Istrian Experience d.o.o., einer in der Republik Kroatien angemeldeten Gesellschaft (nachfolgend "Istrian Experience" genannt).

2. Die folgenden Worte/Ausdrücke haben nachfolgende Bedeutung:

"Gast oder Gäste": jede Firma und/oder (juristische) Person, die einen Vertrag mit Istrian Experience zur Anmietung eines Landhauses und/oder die Person(en), die das Landhaus während des im Mietvertrag vereinbarten Zeitraums bewohnen; wo zutreffend.
„Mietvertrag“: jegliche Vereinbarung, die zwischen dem Gast und Istrian Experience zur Anmietung eines Landhauses getroffen wird.
"Landhaus": das Landhaus, auf Wunsch des Gastes mit Garten, Haus, anderen Gebäuden, Swimmingpool, Inventar, Werkzeugen und Geräten, soweit anwendbar.

Abschnitt 2. Reservierung und Zahlung

1. Der Mietvertrag wird geschlossen, sobald eine Buchung des Gastes schriftlich oder per e.mail von Istrian Experience bestätigt wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Mietvertrages. Istrian Experience kann die Anmeldung innerhalb von zwei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage in der Republik Kroatien) nach Empfang des Anmeldeantrages, der von Seiten des Gastes schriftlich, telefonisch, per e.mail oder über das Internet (i) gestellt wird, bestätigen, oder (ii) den Gast darüber informieren, dass die Anmietung des gewünschten Landhauses in der gewünschten Zeit nicht möglich ist. Der Mietvertrag wird in englischer Sprache abgeschlossen. Im Falle eines Konfliktes zwischen der englischen Version und jeder anderen übersetzten Version, ist die englische Version die vorherrschende und gültige. Sofern gesonderte schriftlich vereinbarte Buchungskonditionen in Bezug auf ein Landhaus von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, so gelten jene abweichenden Bedingungen.

2. Bei Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtmiete innerhalb von 5 Werktagen nach der Bestätigung der Anmeldung durch Istrian Experience fällig. Die Zahlung der restlichen 50% der Gesamtmiete ist bei Ankunft des Gastes (der Gäste) zu zahlen. Alle Zahlungen erfolgen per Bankscheck oder Kreditkarte, es sei denn, es wurde schriftliche eine andere Zahlungsmethode vereinbart. Istrian Experience kann den Mietvertrag kündigen, wenn die vereinbarten Zahlungen nicht vom Gast geleistet worden sind, Istrian Experience übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung für mögliche daraus resultierende Schäden.

3. Für alle Landhäuser wird eine Sicherheitskaution in Höhe von EUR 1.000.00 erhoben, welche vom Gast an Istrian Experience zu zahlen ist. Diese Sicherheitskaution kann per Kreditkarte, Bankscheck oder Bargeld gezahlt werden und wird im Falle von Schäden verwendet werden, die durch den Gast (die Gäste) verursacht wurden, einschließlich aber nicht begrenzt auf den übermäßigen Gebrauch von Versorgungseinrichtungen.

4. Die Mietgebühr für die Anmietung eines Landhauses wird auf der Grundlage der Gebühren ermittelt, die in der Anmeldebestätigung von Istrian Experience verzeichnet werden. Die Zahlung von Mietgebühren und alle weiteren Aufwendungen erfolgen in Euro-Währung, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart, die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto von Istrian Experience, Konto-Nr.: 700100-2098407, Bank: Erste u. Steiermaerkische Bank d.d. Rijeka IBAN: HR3324020061100469284, BIC/Swift: ESBCHR22.

5. Istrian Experience übernimmt keine Verantwortung für jegliche Bankgebühren oder Kosten des Gastes, die im Zusammenhang mit der Überweisung des Geldes vom Gast an Istrian Experience entstehen. Jegliche dieser Gebühren bzw. Kosten sind vom Gast zu tragen und dürfen nicht von irgendwelchen Zahlungen, die an Istrian Experience geleistet werden müssen, abgezogen werden.

6. Sollte ein Gast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, so gerät er ohne vorherigen ausdrücklichen Hinweis in Zahlungsverzug. Auf den ausstehenden Zahlungsbetrag des Gastes wird ein Zinssatz von 2% monatlich (bzw. anteilig) erhoben; beginnend nach 45 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung an Istrian Experience geleistet werden sollte. Die Zinsen sind bis zur vollständigen Zahlung an Istrian Experience fällig. Darüber hinaus ist der Gast zur Übernahme aller außergerichtlichen Kosten, die Istrian Experience entstehen, mit einem Mindestbetrag von EUR 50,--, verpflichtet

7. Für Einwohner der Republik Kroatien werden alle Gebühren, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Mietvertrag erwähnt werden, in kroatische Kuna (HRK) anhand des mittleren Umrechnungskurses der kroatischen Nationalbank und mit dem Datum der ersten fälligen Zahlung, umgerechnet.

Abschnitt 3. Änderungen von Seiten des Gastes

Alle Änderungen der Geschäftsbedingungen des Mietvertrages müssen schriftlich in einem Zeitraum von maximal 4 Wochen nach der Buchungsbestätigung von Seiten des Gastes eingereicht werden; die nachfolgende schriftliche Zustimmung durch Istrian Experience ist ebenfalls erforderlich.

Abschnitt 4. Änderungen durch Istrian Experience

Istrian Experience behält sich das Recht vor, den Mietvertrag auf Grund von Umständen, die es Istrian Experience unmöglich machen, seinen vereinbarten Verpflichtungen nachzukommen, zu ändern oder zu stornieren (z.B. bei Verkauf eines der Landhäuser, Kündigung des Managementvertrages des Besitzers, Gesetzesänderungen in der Republik Kroatien, die die Vermietung von Immobilien betreffen). Darüber hinaus hat Istrian Experience das Recht, den Mietvertrag auf Grund von Kausalitäten, die außerhalb des Einflussbereiches von Istrian Experience liegen, zu ändern oder zu stornieren; dies schließt unter anderem Kriege, Streiks, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Tod oder Bankrott des Inhabers, usw. ein, ist aber nicht auf diese ausdrücklich genannten Kausalitäten begrenzt, sondern beinhaltet alle Gründe, die nicht in die Risikosphäre von Istrian Experience fallen. Istrian Experience kann dem Gast daraufhin nach freiem Ermessen ein anderes Landhaus von gleichem oder besserem Standard und Preis anbieten. Sofern kein anderes vergleichbares Landhaus angeboten werden kann, werden dem Gast die entstandenen zusätzlichen Kosten, sofern entstanden, und Aufwendungen zurückerstattet. Istrian Experience haftet nicht für irgendwelche Schäden, die aus der Änderung oder der Stornierung des Mietvertrages resultieren; es sei denn der Schaden ist das Resultat eines vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit von Istrian Experience.

Abschnitt 5. Gruppen

1. Bei Reservierungen von mehr als 5 Landhäusern für jeden beliebigen Zeitraum wird eine nicht-erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 10% der Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Buchung erhoben. 30 Tage vor Ankunft wird eine weitere Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtkosten fällig, die verbleibenden Mietkosten sind spätestens 15 Tage vor der Ankunft zu zahlen; sollte eine dieser Zahlungen nicht geleistet werden, so kann Istrian Experience den Mietvertrag unter Ausschluss der Haftung jedweden daraus resultierenden Schadens stornieren.

2. Infolge der Bestätigung einer Gruppenreservierung erhält Istrian Experience spätestens 15 Tage vor der geplanten Ankunft der Gruppe eine komplette Liste der Personen sowie der Anreisezeiten; in Ermangelung dessen kann Istrian Experience den Mietvertrag unter Ausschluss der Haftung jedweden daraus resultierenden Schadens stornieren.

Abschnitt 6. Ankunft und Abreise

1. Das Landhaus steht dem Gast (den Gästen) ab 16:00 Uhr am Ankunftstag und bis 10:00 Uhr morgens am Tag der Abreise zur Verfügung.
2. Reinigungspersonal, Pool-Techniker und/oder Landschaftsgestalter können im Landhaus am Ankunftstag auch nach 14:00 Uhr noch arbeiten; sie können ebenfalls am Abreisetag schon um 9:00 Uhr morgens mit der Verrichtung ihrer Tätigkeiten beginnen.
3. Anfragen nach einem späteren Check-out können mit höheren Kosten verbunden sein und müssen von Seiten des Gastes (der Gäste) am Vorabend des Abreisetages an das Personal von Istrian Experience gestellt werden.
4. Reservierungen werden bis 19:00 am Ankunftstag aufrecht erhalten, es sei denn, Istrian Experience wurde vorab über eine Ankunftsverspätung informiert und diese Verspätung wurde von Istrian Experience bestätigt.

Abschnitt 7. Stornierung

1. Einzelpersonen
Im Falle der (i) Stornierung durch den Gast innerhalb von 14 Tagen vor der zeitlich geplanten Ankunft oder (ii) im Falle eines „No-Shows“ (Nichterscheinens), unterliegt der Gast einer Stornierungsgebühr entsprechend der vollen vom Gast zu tragenden Summe der Gesamtmietkosten.
2. Gruppen
Im Falle der (i) Stornierung der bestätigten Anzahl von Landhäusern innerhalb von 14 Tagen vor der zeitlich geplanten Ankunft oder (ii) im Falle eines „No-Shows“ (Nichterscheinens), unterliegt der Gast einer Stornierungsgebühr entsprechend der vollen vom Gast zu tragenden Summe der Gesamtmietkosten.
3. Im Falle einer früheren Abreise des Gastes sind die gesamten Mietkosten sowie alle zusätzlichen Aufwendungen in voller Höhe zahlbar.
4. Die Stornierung des Mietvertrages von Seiten des Gastes muss schriftlich und datiert erfolgen.

Abschnitt 8. Kapazität / Personenanzahl

1. Die Anzahl der Gäste darf die vorgegebene, maximale Kapazität eines Landhauses, die in der Beschreibung des ausgewählten Landhauses angegeben wird, nicht überschreiten. Eine Ausnahmeregelung kann von Istrian Experience für Kinder unter zwölf Jahren gestattet werden, für sie kann ein Klappbett aufgestellt werden. Gitterbetten für Babys unter 2 Jahren stehen auf Wunsch kostenlos zur Verfügung.
2. Die Anzahl der Personen, die das Landhaus beziehen, darf die Anzahl an Personen, die vom Gast bei der Anmeldung angegeben wurde, nicht überschreiten. Zusätzliche Personen, die das Landhaus bewohnen, müssen Istrian Experience im voraus mitgeteilt und von Istrian Experience genehmigt werden und können abhängig von zusätzlichen Aufwendungen kostenpflichtig sein. Istrian Experience behält sich das ständige Recht vor, Personen, die bei der Anmeldung nicht angegeben wurden, den Zugang zum Landhaus zu verweigern.
3. Gesellschaftliche Events und andere Veranstaltungen, wie Hochzeiten, Empfänge und Cocktail Parties sind nur mit der schriftlichen Genehmigung von Istrian Experience gestattet. Eine Genehmigung ist ebenfalls erforderlich, wenn eine Veranstaltung von mehr als der doppelten Anzahl als der in der Beschreibung des Landhauses genannten Bewohner, einschließlich der Gäste, besucht wird. Sofern diese Genehmigung von Istrian Experience bewilligt wird, kann eine zusätzliche Gebühr für Haushaltsführung und Wartung erhoben werden. Die Aufstellung und der Gebrauch von spezieller Ausstattung wie einer Lautsprecheranlage und eines Sound Systems muss mit dem Personal für Gästeangelegenheiten von Istrian Experience koordiniert werden.

Abschnitt 9. Verschiedenes

1. Der Reinigungsservice ist täglich vorgesehen und in der Miete enthalten. Die Häufigkeit des Reinigungsservices kann nach Absprache mit dem Personal für Gästeangelegenheiten am Ankunftstag verringert werden. Eine Verringerung dieser Frequenz hat keinen Einfluss auf die Gesamtmiete.
2. Das Personal von Istrian Experience hat zu jeder angemessenen Zeit freien Zugang zum Landhaus, um Kontroll-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen.
3. Der normale Verbrauch von Versorgungseinrichtungen wie Wasser, Gas und Elektrizität, Klimaanlage und Heizung ist in der Mietgebühr eingeschlossen. Die Kosten für den übermäßigen Gebrauch dieser Versorgungseinrichtungen werden nach Ermessen von Istrian Experience separat berechnet, und, sofern notwendig und vertretbar, von der Sicherheitskaution abgezogen.
4. Alle Landhäuser haben ein schnurloses und/oder fest installiertes Telefon, welches zur Nutzung durch den Gast (die Gäste) vorgesehen ist. Anrufe bei der Rezeption von Istrian Experience sind kostenlos. Alle weiteren abgehenden Anrufe werden nach dem Lokaltarif berechnet und beim Check-out / bei der Abreise abgerechnet.
5. Die Nutzung des Swimmingpools erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tiefe, die Länge sowie die Breite jedes Pools wird von Istrian Experience nach besten Bemühungen, so genau wie zu möglich sein, ausgewiesen; bei Pools mit einer ungewöhnlichen Form können allerdings nur ungefähre Maße angegeben werden.
6. Das Rauchen ist nur in den ausdrücklich dafür ausgewiesenen Landhäusern erlaubt.
7. Eine von Istrian Experience genehmigte schriftliche Anfrage des Gastes gestattet das Halten von Haustieren im Landhaus, diese Genehmigung kann nach alleinigem Ermessen von Istrian Experience abgelehnt werden. Istrian Experience kann eine zusätzliche Sicherheitsleistung erheben.
8. Gäste, die sich nicht entsprechend der allgemeinen Anstandsregeln in Bezug auf die Nutzung des Landhauses verhalten oder die Störungen und Belästigungen verursachen, die dazu führen, dass der weitere Aufenthalt im Landhaus nicht toleriert werden kann, können nach Ermessen von Istrian Experience aufgefordert werden, das Landhaus zu räumen; dies geschieht ohne Kostenerstattung und unter Ausschluss der Haftung jedweden daraus resultierenden Schadens.
9. Fotos, Filme oder andere Aufnahmen, die auf dem Grund und Boden von Istrian Experience gemacht werden, dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Istrian Experience nicht gewinnorientiert verkauft werden.
10. Istrian Experience kann nicht für die Geräusche und/oder Störungen, die über die Grenzen des Landhauses hinaus entstehen, wie z.B. Geräusche von den benachbarten Grundstücken, Tieren oder Verkehr, zur Verantwortung gezogen werden.
11. Istrian Experience kann alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf jede andere Firma aus ihrer Firmengruppe, ohne die Zustimmung des Gastes, übertragen.

Abschnitt 10. Haftung

1. Der Gast haftet für alle Schäden am Landhaus, die während seines Aufenthalts verursacht werden.
2. Der Gast leistet für alle Haftpflichtschäden, die von ihm verursacht werden, Schadenersatz an Istrian Experience; ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten auf Seiten von Istrian Experience verursacht worden sind.
3. Istrian Experience übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Gast während seines Aufenthaltes erleidet, ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten auf Seiten von Istrian Experience. Jede Zahlungsverpflichtung von Istrian Experience zur Zahlung von Schäden des Gastes wird ausdrücklich auf die vom Gast zu zahlende Höhe der Miete und Gebühren begrenzt. Istrian Experience haftet nicht für irgendwelche Folgeschäden oder indirekten Schäden, welche der Gast erleidet.
4. Istrian Experience übernimmt für alle Wertsachen des Gastes, die sich im Landhaus befinden, keine Haftung und ist auch nicht für deren Verlust verantwortlich. Auf Diebstahl und/oder Einbruch muss mit großer Sorgfalt geachtet werden und dort, wo eine Diebstahlwarnanlage installiert ist, muss diese aktiviert und die Safes müssen entsprechend genutzt werden. Istrian Experience übernimmt keine Haftung für jeglichen Verlust oder Schaden in Bezug auf einen Diebstahl oder jeden anderen sicherheitsbezogenen Vorfall.
5. Istrian Experience übernimmt für Fehler in Bezug auf den Inhalt von Fotos, Broschüren, Flyern und anderen Materialien oder Informationen, die auf der Website von Istrian Experience veröffentlicht werden, keine Haftung.

Abschnitt 11. Beanstandungen

1. Beanstandungen des Gastes sollten dem Personal für Gästeangelegenheiten von Istrian Experience direkt während des Aufenthalts mitgeteilt werden. Sollte eine Beanstandung nicht zufrieden stellend behandelt worden sein, so sendet der Gast innerhalb von 4 Wochen nach der Abreise eine schriftliche Mitteilung unter Angabe aller Einzelheiten zur Beschwerde an folgende Adresse: Istrian Experience, Partizanska 4/1, 52440 Porec, Kroatien
2. Sollte der Gast die in diesem Absatz ausgeführten Bedingungen nicht erfüllen, so erlischt jeglicher Rechts- und Schadenersatzanspruch – sofern vorhanden.


Abschnitt 12. Rechtsprechung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten mit Istrian Experience werden durch die Gesetze der Republik Kroatien geregelt. Alle aus dem Mietvertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultierenden Streitigkeiten, die nicht freundschaftlich beigelegt werden können, werden vor dem zuständigen Gericht in der Republik Kroatien verhandelt.

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